3. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 30. März 2022 (pag. 2634 ff.) wurde vom Urteil des Bundesgerichts Kenntnis genommen und gegeben. Mit derselben Verfügung wurden E.________, D.________, H.________, die G.________ sowie F.________ aus dem Verfahren entlassen, da beim Neubeurteilungsverfahren einzig die Landesverweisung zu prüfen ist (vgl. Ziff. 6 unten).