Ferner wurde das Honorar der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten für das erstinstanzliche und das oberinstanzliche Verfahren bestimmt und dem Beschuldigten die Rückzahlungspflicht im Umfang seines Unterliegens auferlegt. Weiter ergingen Verfügungen betreffend die Löschung des DNA-Profils und der biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und es wurde die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem (SIS) angeordnet. Sodann wurde festgestellt, dass die gegen den Beschuldigten am 1. Dezember 2016 ausgesprochene bedingte Strafe von