und J.________ (Deliktsbetrag CHF 1'665.00) schuldig gesprochen. Er wurde verurteilt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 20. März 2017, wobei die Untersuchungshaft von 49 Tagen vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet wurde, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'500.00 unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 25 Tage, zu einer Landesverweisung von 6 Jahren und zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden (50%) erstinstanzlichen Verfahrenskosten von