SR 812.121) sowie der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBG; SR 745.1) schuldig gesprochen wurde, das Urteil des Ministère public du canton de Fribourg vom 21. Februar 2017 (bedingte Strafe von 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit) unter Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 400.00 an den Beschuldigten widerrufen wurde, der Beschuldigte zur Bezahlung von CHF 200.00 Schadenersatz an die G.________ Der Beschuldigte wurde sodann wegen Raubes, begangen am 19. November 2016 in S.________, zum Nachteil von H.________, gemeinsam unter anderem mit I._____