, E.________ und F.________ sowie der Hinderung einer Amtshandlung freigesprochen wurde. Sodann wurde die Rechtskraft desselben Urteils festgestellt, soweit der Beschuldigte der Gewalt und Drohung gegen Beamte, der Sachbeschädigung (geringfügiges Vermögensdelikt), des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) sowie der Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBG;