Im Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO erkannt: 1. Die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin D.________ wird auf den Zivilweg verwiesen. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden weder erst- noch oberinstanzlich Kosten ausgeschieden. V. Weiter wird verfügt: 1. Die Zustimmung zur Löschung der von A.________ erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie von dessen DNA-Profil (PCN-Nr. AG.________) nach