28 Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Im Umfang von 1/10 entfällt die Rück- und Nachzahlungspflicht. VIII. Verfügungen Die Zustimmung zur Löschung der vom Beschuldigten erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sowie von dessen DNA-Profil (PCN-Nr. AG.________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist wird erteilt (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 1 Bst. e und Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 29 IX. Dispositiv