Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit total CHF 5'191.70. Aufgrund seines teilweisen Obsiegens, hat der Beschuldigte dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung im Umfang von 9/10, ausmachend CHF CHF 4'672.55 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, bestimmt auf CHF 6'430.25 (inkl. Auslagen und MWSt), im Umfang von 9/10, ausmachend CHF 1'114.70 zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen