Oberinstanzliches Verfahren Für das oberinstanzliche Verfahren macht Rechtsanwalt B.________ in seiner Honorarnote vom 26. Juni 2023 einen Aufwand von 25 Stunden, Auslagen von CHF 145.50 und einen Reisezuschlag von CHF 75.00 und 7.7% Mehrwertsteuer geltend (pag. 447). Die geltend gemachten Aufwände erscheinen angemessen, wobei der Aufwand für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung auf die effektive Dauer von zwei Stunden gekürzt wird. Damit resultiert ein Aufwand von 23 Stunden. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.___