Der Beschuldigte ist zu 100% bei AE.________ in Y.________ angestellt, wo er ein Nettoeinkommen von CHF 4'400.00 (inkl. 13. Monatslohn) erzielt. Seit dem 26. September 2022 ist er allerdings zu 100% krankgeschrieben und erhält noch 80% bzw. CHF 3'520.00 seines Gehalts (pag. 415; pag. 430 Z. 11). Abzüglich des Pauschalabzugs von 25% für Krankenkasse und Steuern sowie unter Berücksichtigung eines Unterstützungsabzugs von monatlich CHF 600.00 für seine Tochter AF.________ (pag. 415; pag. 430 Z. 2), resultiert ein Tagessatz von abgerundet CHF 60.00.