Strafempfindlichkeit Schliesslich sind keine Umstände ersichtlich, welche auf eine besondere Strafempfindlichkeit hinweisen würden und strafmindernd zu berücksichtigen wären. Die Strafempfindlichkeit fliesst damit neutral in die Strafzumessung ein. 21.4 Fazit Täterkomponenten / Strafmass Insgesamt wirken sich die Täterkomponenten neutral auf die Strafzumessung aus. Unter Berücksichtigung sowohl der Tat- als auch der Täterkomponenten resultiert eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen.