_, hat allerdings im Kanton AD.________ ein Haus gekauft, welches er zur Zeit renoviert. Zu seiner Lebensgefährtin sowie der gemeinsamen Tochter hat er regelmässigen Kontakt. Die Heiratspläne hat das Paar aufgrund des laufenden Verfahrens allerdings aufgeschoben (pag. 85 Z. 17 ff., pag. 110.1, pag. 209 ff.). Insgesamt können die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten demnach als stabil bezeichnet werden. Die familiäre Situation in Q.________ sowie die aufgrund seines Religionswechsels erfolgte Flucht in die Schweiz dürften für den Beschuldigten allerdings sehr schwierig gewesen sein und scheinen ihn noch heute zu beschäftigen.