Am T.________ wurde ihm Asyl gewährt und seit dem U.________ ist er im Besitz einer Niederlassungsbewilligung. In der Schweiz arbeitete er zuerst als V.________ und anschliessend als W.________ bei der Firma X.________ in Y.________. Nach einem Unfall wurde er arbeitslos und machte anschliessend eine Lehre Z.________ bei der AA.________, welche er im Jahr 2020 erfolgreich abschloss. Heute hat er eine Festanstellung in einer anderen Firma. Der Beschuldigte ist ledig und seit ca. 2015 in einer Beziehung mit N.________, mit welcher er eine gemeinsame Tochter (geb. AB.________) hat. Er wohnt alleine in AC.________, hat allerdings im Kanton AD.