21. Täterkomponenten 21.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz hielt zum Werdegang des Beschuldigten Folgendes fest (pag. 319 f., S. 48 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Beschuldigte ist im Jahr 1980 in Q.________ geboren und mit vier Halbgeschwistern und sechs Geschwistern aufgewachsen. Nach der Schule machte er eine Ausbildung zum R.________ und kam am S.________ als Flüchtling in die Schweiz, wobei er als Grund für seine Flucht angab, dass ihn seine Familie aufgrund seines Religionswechsels habe töten wollen. Am T.________ wurde ihm Asyl gewährt und seit dem U._____