18. Strafrahmen und Strafart 18.1 Allgemeine Ausführungen Der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern sieht einen Strafrahmen von Geldstrafe (mindestens drei Tagessätze; Art. 34 Abs. 1 StGB) bis fünf Jahre Freiheitsstrafe vor (Art. 187 Ziff. 1 StGB). Infolge der mehrfachen Tatbegehung wäre eine Strafe von bis zu 7,5 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis 180 Tagessätzen (nach neuem Sanktionenrecht) denkbar (Art. 49 Abs. 1 StGB).