Auch wenn D.________ beschrieb, dass der Beschuldigte auf dem Sofa habe «spielen wollen», erscheint aus objektiver Sicht ausgeschlossen, dass sich der Beschuldigte bloss im Rahmen des Herumtollens auf D.________ gelegt hätte. Immerhin hatte er zu diesem Zeitpunkt einen steifen Penis und streichelte D.________ zusätzlich an den Oberschenkeln sowie am Gesäss. Der sexuelle Bezug der Handlungen ist unter diesen Umständen offensichtlich. Zudem weist auch das von D.________ wahrgenommene Zittern des Beschuldigten darauf hin, dass die Handlungen seiner sexuellen Lustbefriedigung dienten.