Zungenküsse, sodass die Zunge des Täters in den Mund des Opfers eindringt oder das Opfer mit seiner Zunge in den Mund des Täters eindringen muss; kurze, leichte Griffe an die Genitalien über den Kleidern eines Kindes; sich in angekleidetem Zustand über längere Zeit an ein Kind pressen, wobei besonders mit den Genitalien Gegendruck am Körper des Kindes gesucht wird; Umarmung mit Küssen während einer längeren Zeit, ohne dass die Zunge in den Mund des Opfers eindringt und der Griff an das nackte Gesäss eines Kindes, wenn relativ stark zugepackt wird (MAIER, Umschreibung von sexuellen Verhaltensweisen im Strafrecht, Konkretisierung strafrechtlich relevanten Verhaltens aus juristi-