14. Rechtliche Grundlagen der sexuellen Handlungen mit Kindern nach Art. 187 Ziff. 1 StGB Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zum Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern nach Art. 187 Ziff. 1 StGB sind zutreffend, darauf kann verwiesen werden (pag. 308 ff.). Ergänzend und präzisierend ist Folgendes festzuhalten: Gemäss Art. 187 Ziff. 1 Abs. 1 StGB handelt tatbestandsmässig, wer an einem Kind eine sexuelle Handlung vornimmt. Diese Tatbestandsvariante setzt einen körperlichen Kontakt zwischen dem Täter und dem Opfer voraus, sodass der Täter das Kind oder das Kind den Täter berührt.