, mindestens einmal auf die bäuchlings auf dem Sofa liegende Privatklägerin legte und deren Oberschenkel und das Gesäss über den Kleidern streichelte, wobei die Geschädigte den erigierten Penis am Gesäss spürte. Ein anderes Mal drückte sich der Beschuldigte gegen die Privatklägerin, als diese in der Küche stand, so dass diese seinen (nicht erigierten) Penis an ihrem Gesäss spürte. IV. Rechtliche Würdigung