16 Im Ergebnis ist gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Privatklägerin, welche durch die glaubhaften Aussagen von G.________ gestützt werden, erstellt, dass sich der Beschuldigte in der Zeit von April 2018 bis ca. September 2018 in F.________, mindestens einmal auf die bäuchlings auf dem Sofa liegende Privatklägerin legte und deren Oberschenkel und das Gesäss über den Kleidern streichelte, wobei die Geschädigte den erigierten Penis am Gesäss spürte.