12.6 Fazit und erstellter Sachverhalt Wie die Vorinstanz zu Recht erwogen hat, kann nicht erstellt werden, dass es auf dem Sofa zu mehreren Vorfällen gekommen wäre. Ebenfalls nicht als erstellt betrachtet wird, dass das Glied des Beschuldigten beim Vorfall in der Küche erigiert war. Im Rahmen der ersten Befragung gab die Privatklägerin zwar zu Protokoll, dass sie sein Glied in der Küche und auf dem Sofa zwischen den Gesässbacken gespürt habe, wobei es hart gewesen sei (pag. 21, 16h51).