Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass es der Beschuldigte war, der sich zuerst an die Polizei wandte und die Anzeigeserie ins Rollen brachte. So erstattete er am 16. Juni 2019 selber gegen den Vater der Privatklägerin, E.________, Anzeige wegen Beschimpfung (pag. 8). Einen Tag später folgte dann die Anzeige der Privatklägerin bzw. deren Eltern (pag. 5) und am 20. Juni 2019 in P.________ diejenige von G.________, vertreten durch ihren Vater I.________ (pag. 5). Der Versuch der innerfamiliären Konfliktlösung war zu diesem Zeitpunkt offensichtlich gescheitert.