So gab N.________ zu Protokoll, ihre Cousine habe ihr erzählt, der Beschuldigte habe der Privatklägerin auch die Hosen runtergezogen und wirklich schlimme Sachen gemacht. Als sie daraufhin ihre Tochter damit konfrontiert habe, habe diese ihr gesagt, dass er das bei ihr nie gemacht habe und das die Privatklägerin nie so etwas erzählt habe (pag. 63 f. Z. 65 ff.). Ihre Tochter habe auch gesagt, dass es nicht stimme, dass der Beschuldigte vor ihr masturbiert habe. Sie habe das nie gesagt und sie gefragt, wer ihr das erzählt habe. Daraufhin habe sie ihre Cousine O.________ angerufen, die ihr gesagt habe, dass es M.________ gewesen sei (pag. 65 f. Z.166 ff.).