Es liegen keine Hinweise für eine mögliche Falschbeschuldigung vor. Die vom Beschuldigten geäusserten Vermutungen über die Beweggründe, weshalb die Mädchen ihn zu Unrecht belasten würden, lassen sich weder belegen, noch finden sich in ihren Aussagen irgendwelche Hinweise dafür. So überzeugt nicht, dass die Vor-