und der Privatklägerin Der Beschuldigte wie auch sein amtlicher Verteidiger machten durchs ganze Verfahren hinweg geltend, G.________ und die Privatklägerin seien von der Familie, insbesondere der Mutter der Privatklägerin und von den Verwandten seiner Ex- Partnerin, manipuliert worden, um den ihnen nicht genehmen Partner von N.________ des Vorwurfs der sexuellen Handlungen mit Kindern zu bezichtigen, mit dem Ziel, deren Beziehung zu zerstören. Es liegen keine Hinweise für eine mögliche Falschbeschuldigung vor.