37, 8h51). Trotz ihrer inneren Zerrissenheit und der Angst, ihren Stiefvater zu verlieren, hatte sie den Mut, über die erlebten Vorfälle zu sprechen. Solche Aussagen lassen auf wahrheitsgetreue Schilderungen schliessen. Zur Würdigung der Aussagen der weiteren Familienangehörigen zum Rahmensachverhalt kann auf die treffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 302 ff., S. 31 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 12.4 Beeinflussung von G.________ und der Privatklägerin Der Beschuldigte wie auch sein amtlicher Verteidiger machten durchs ganze Verfahren hinweg geltend, G.__