So habe sie diese zuerst für sich behalten und danach zuerst G.________ davon erzählt, mit der Bitte, niemandem davon zu erzählen, da sie Angst gehabt habe, sie dürfe ihre Cousinen sonst nicht mehr sehen (pag. 28, 15h28). Bis schliesslich Anzeige erstatte wurde, sprach sie dann zuerst noch mit gleichaltrigen Kindern darüber, danach wurde die Mutter und zuletzt der Vater informiert. Die Aussagen der Privatklägerin werden sodann durch die Schilderungen von G.________ gestützt. Auch sie machte altersgerechte Aussagen und gab insbesondere den gemeinsam erlebten Vorfall im Schlafzimmer von N.________ in ähnlicher Form wieder