Was die konkreten Beschreibungen der Vorfälle angeht, kann festgehalten werden, dass die Privatklägerin diese nicht übermässig dramatisiert oder den Beschuldigten noch zusätzlich belastet. So erzählt sie auch, dass die Berührungen nur über den Kleidern stattgefunden hätten und dass der Beschuldigte und auch sie stets angezogen gewesen seien. Auch diverse eingehende Fragen seitens der Polizei nach weiteren Handlungen verneint sie fortwährend. Sie belastete den Beschuldigten damit nicht übermässig und stellte ihn auch nicht als eigentliches Monster dar – was bei einer erfundenen Geschichte wohl eher der Fall sein dürfte.