433 Z. 33). Dabei machte der Beschuldigte der Kammer einen authentischen Eindruck, musste während seiner Einvernahme weinen (pag. 435 Z. 38), und traute sich offensichtlich nicht, Fragen zu seiner Religion zu beantworten (pag. 435 Z. 32 ff.). Er sagte, seine Ex-Partnerin sei Muslima und sie stehe unter Druck von ihrer Familie. Auch bereits ihr Ex- Partner habe sich von ihr getrennt, weil er nicht zum Islam habe konvertieren wollen (pag. 436 Z. 10 ff.). Dies steht in Einklang mit den Aussagen von I.________, wonach er mit seiner Ex-Ehefrau nie Probleme gehabt habe und sie nur wegen der Religion nicht mehr zusammen seien, weil er nicht habe konvertieren wollen (pag. 71 Z. 95 ff.).