Weiter erscheint es auch durchaus nachvollziehbar, dass der Beschuldigte die Frage aufwirft, weswegen mit der Anzeige zuerst ein Jahr zugewartet wurde. Auch ist in den Ausführungen der Vorinstanz, wonach der Beschuldigte einen gegen ihn geschmiedeten Komplott witterte, bereits eine gewisse Wertung enthalten. Der Beschuldigte sagte auch oberinstanzlich aus, er gehe davon aus, die Mädchen seien von der Familie seiner Ex-Partnerin manipuliert worden (pag. 432 Z. 38 ff.). Als Gründe hierfür nannte er die Probleme, die er mit seinem Glauben habe (pag. 433 Z. 16). Er mache sich deswegen grosse Sorgen (pag. 433 Z. 33).