9 seien und sie währenddessen bei ihrer Cousine gewesen sei. Da habe er es mehrere Male getan (pag. 21, 16h15; pag. 22). Die erste polizeiliche Videobefragung der Privatklägerin fand noch ohne Teilnahme des Beschuldigten statt. Mit Verfügung vom 8. Juli 2019 wurde Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt (pag. 122). Dieser beantragte am 17. Juli 2019 Akteneinsicht (pag. 126), welche ihm am 25. Juli 2019 erstmals gewährt wurde (pag. 127).