Die von der Privatklägerin bzw. ihren Eltern zur Anzeige gebrachten und angeklagten Übergriffe (und damit auch die Sachverhalte die zu Freisprüchen oder Einstellungen geführt haben), sollen über einen gehäuften Zeitraum wiederholt verübt worden sein. Entsprechend erstaunt es auch nicht, wenn sich die Privatklägerin nicht an das Datum und die Zeit erinnern konnte, zumal die Privatklägerin ihrer Mutter von den Vorfällen erst nach einigen Monaten erzählte und bis zur Anzeigeerstattung dann noch weitere Monate vergangen sind.