Diese hat unbestrittenermassen viel Zeit bei ihrer Cousine und dem Beschuldigten verbracht und auch öfters dort übernachtet. Die von der Privatklägerin bzw. ihren Eltern zur Anzeige gebrachten und angeklagten Übergriffe (und damit auch die Sachverhalte die zu Freisprüchen oder Einstellungen geführt haben), sollen über einen gehäuften Zeitraum wiederholt verübt worden sein.