1.1 in der Zeit von ca. 2015 bis ca. September 2018, in F.________, z.N. D.________ (geb. J.________), indem der Beschuldigte sich weiter mehrfach auf D.________ legte, welche bäuchlings auf dem Sofa lag, und sodann deren Oberschenkel und das Gesäss über den Kleidern streichelte, und die Geschädigte den Penis, evtl. erigierten Penis, am Gesäss spürte; indem der Beschuldigte sich gegen D.________ drückte, als diese in der Küche stand, so dass diese den Penis, evtl. den erigierten Penis, des Beschuldigten an ihrem Gesäss spürte.