6. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung brachte vor oberer Instanz vor, sein Klient sei von der Vorinstanz wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, angeblich begangen in der erstaunlich langen Zeitspanne von ca. 2015 bis September 2018 verurteilt worden. Aufgrund der erheblichen zeitlichen Unschärfe stelle sich die Frage, ob damit dem Anklagegrundsatz noch Genüge getan worden sei.