I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) die Freisprüche von den Vorwürfen der sexuellen Handlungen mit Kindern und der Schändung (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) die Verweisung der Zivilklage der vormaligen Straf- und Zivilklägerin G.________ auf den Zivilweg (Ziff. V. 1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) sowie der Verzicht auf die Anordnung einer obligatorischen Landesverweisung (Ziff. VI. 1. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Eine Korrektur der amtlichen Entschädigung von Amtes wegen nach Art.