Die Parteien verzichteten auf das Stellen von Beweisanträgen (pag. 345; pag. 437). Der Beschuldigte wurde anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung unter Beizug eines Arabischübersetzers ergänzend zur Person und zur Sache einvernommen (pag. 429 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte namens und im Auftrag des Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (vgl. Anträge vom 26. Juni 2023, pag. 444): 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als