5 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde von Amtes wegen über den Beschuldigten ein aktueller Leumundsbericht vom 20. Juni 2023 (inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse [pag. 411 ff]) und ein aktueller Strafregisterauszug vom 20. Juni 2023 (pag. 409) sowie ein Bericht des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 16. Mai 2023 (inkl. Auszug aus dem Betreibungsregister vom 4. Mai 2023 [pag. 398 ff.]) eingeholt. Die Parteien verzichteten auf das Stellen von Beweisanträgen (pag.