ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. III. A.________ wird schuldig erklärt: der sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen in der Zeit von ca. 2015 bis ca. September 2018 in F.________, z.N. von D.________ 2 1. indem er sich mindestens einmal auf die bäuchlings auf dem Sofa liegende D.________ legte und deren Oberschenkel und das Gesäss über den Kleidern streichelte, wobei die Geschädigte den erigierten Penis am Gesäss spürte,