1. wegen sexueller Belästigung, begangen in der Zeit von ca. 2015 bis ca. September 2018 in F.________, z.N. von D.________, indem er sich mindestens einmal in das Zimmer der schlafenden D.________ begab und diese über den Kleidern am Gesäss und an den Oberschenkeln streichelte, 2. wegen sexueller Belästigung, begangen in der Zeit von ca. 2015 bis ca. September 2018 in F.________, z.N. von G.________, indem er sich mindestens einmal zu der in ihrem Zimmer schlafenden G.________ begab und deren Oberschenkel über den Kleidern streichelte, wird infolge verspäteten Strafantrages eingestellt,