8) – keine weiteren Beweisergänzungen mehr nötig. Es kommt folglich nur noch ein Freispruch des Gesuchstellers von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs in Frage, 7 weshalb sich ein Verzicht auf eine Rückweisung zur Neubeurteilung an die Staatsanwaltschaft aus prozessökonomischen Gründen rechtfertigt. V. Kosten und Entschädigung