22. Fazit Strafzumessung Der Beschuldigte wird folglich zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend CHF 1’500.00, verurteilt. Der Strafvollzug wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt. Sodann wird der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgelegt wird. V. Kosten und Entschädigung