So erachtet sie eine Verbindungsbusse als spürbare Sanktion neben der bedingt vollziehbaren Geldstrafe sowohl aus spezial- als auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten als gerechtfertigt. Wie die Vorinstanz zutreffend ausführt, sind vorliegend 2 Tagessätze auszuscheiden und als Verbindungsbusse auszusprechen. Wie dargelegt, ging die Vorinstanz indes bei der Bestimmung der Höhe der Verbindungsbusse nicht von der einschlägigen Bestimmung in den VBRS-Richtlinien aus. Gemäss den VBRS-Richtlinien wird für sonstige Fahrfehler auf übrigen Strassen