Das massgebliche monatliche Einkommen beträgt somit CHF 4'539.38, was dividiert durch 30 und abgerundet die Tagessatzhöhe von CHF 150.00 ergibt. Der Beschuldigte wird folglich zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen – vorbehaltlich der Ausfällung einer Verbindungsbusse – zu CHF 150.00, ausmachend CHF 1‘800.00, verurteilt.