Dieser berechnet sich gestützt auf das Einkommen des Beschuldigten von monatlich CHF 6'250.00, wovon zunächst pauschal 25% abzuziehen sind. Um die tatsächlich zu berücksichtigenden Unterstützungsbeiträge zu berechnen, ist das monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau abzuziehen und ein Unterstützungsabzug von 15% vorzunehmen. Total sind daher Unterstützungsabzüge von CHF 148.13 zu berücksichtigen. Das massgebliche monatliche Einkommen beträgt somit CHF 4'539.38, was dividiert durch 30 und abgerundet die Tagessatzhöhe von CHF 150.00 ergibt.