Der Tatbestand der groben Verkehrsverletzung durch brüskes Abbremsen (Schikanestopp) erfasst beispielsweise auch Konstellationen auf Autobahnen bei dichtem Verkehr bei Schnee. Vorliegend gab es auf der betroffenen Nebenstrasse ausserorts nur wenig Verkehr, die Strasse war trocken und keine der beteiligten Personen erlitt Verletzungen. Diese Umstände wirken sich grundsätzlich verschuldensmindernd aus. Nichtsdestotrotz schuf der Beschuldigte mit seinem Verhalten eine gewisse Gefahr für Leib und Leben.