16. Subsumtion Gemäss Beweisergebnis ereignete sich das Bremsmanöver des Beschuldigten auf einer Nebenstrasse ausserorts, bei der die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h betrug. Auf der Höhe der Unfallstelle befanden sich auf beiden Seiten der D.________ (Strasse) Ackerfelder und die Strassenverhältnisse waren übersichtlich und die Strasse trocken. Im Zeitpunkt des Vorfalls befand sich kein Hindernis auf der Strasse und abgesehen von den Personenwagen des Beschuldigten und des Geschädigten gab es keine weiteren Verkehrsteilnehmer, welche ein Abbremsen begründet hätten.