13. Ausführungen der Verteidigung Fürsprecher B.________ führte anlässlich der Berufungsverhandlung vom 14. Februar 2023 in Bezug auf die rechtliche Würdigung aus (pag. 228 f.), betreffend Nötigung habe eine Verfahrenseinstellung stattzufinden, und verwies diesbezüglich auf pag. 146. Im Übrigen äusserte er sich nicht zur rechtlichen Würdigung des Beweisergebnisses.