Die späteren Aussagen des Beschuldigten widersprechen mehrfach diesen tatnahen Aussagen beider Beteiligter im zentralen Handlungsablauf. Sie enthalten zudem mit Bezug auf den Waldweg gänzlich neue Aussagen in einem zentralen Punkt und es ist nicht ersichtlich, weshalb diese nicht früher vorgebracht wurden. 12.3 Erstellter Sachverhalt Der Beschuldigte und der Geschädigte fuhren am 29. August 2020 kurz vor dem Vorfall auf der dem Unfallort vorangehenden Waldstrecke der D.________ (Strasse) entlang in Richtung G.________. Es handelt sich um eine kurvige, enge Strasse ohne Mittelstreifen, welche im Wald mehrere Kuppen aufweist.