10 dass er von einer Geschwindigkeit von 70-75 km/h ohne ersichtlichen Grund auf 30- 40 km/h abbremste, um dem hinter ihm fahrenden Geschädigten wegen dessen Fahrverhalten auf der Waldstrecke eine Lektion zu erteilen. Dies deckt sich mit dem Eindruck, den der Polizist gewann, wonach das vorgängig auf der Waldstrecke Geschehene eventuell Auswirkungen auf das Bremsmanöver des Beschuldigten gehabt habe (pag. 214 Z. 1 ff.). Dafür, dass es nicht zu einer Vollbremsung kam, spricht auch, dass sich bei keinem der beiden Fahrzeuge die Airbags öffneten (pag.